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Zollweiden

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Bild: Fadeout GmbH

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Bild: Scharfsinn, Micha Eicher

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Bild: Fadeout GmbH

Eigentümer​

  • Einwohnergemeinde Münchenstein

  • Bâloise Immobilien Management AG

  • Basellandschaftliche Pensionskasse

  • Baselland Transport AG

  • Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG

  • Kanton Basel-Landschaft

  • AXA Investment Managers

  • Swiss Life AG

  • 1291 Die Schweizer Anlagestiftung

  • Immobiliengesellschaft Manuela AG

  • Dürig Immobilien AG

  • diverse private Grundeigentümerschaften
     

Projektstatus

  • Sistiert, Information betroffene Grundeigentümerschaften sowie Mieterschaft erfolgt per 27. August 2024

Nächste Schritte​

  • Abwarten Gesetzesänderung auf kantonaler Ebene
     

Wer hat Interesse an diesem Projekt?

  • Die Interessen der Eigentümerschaften sowie die der Direktbetroffen (Mieterschaft, Nachbarschaft) sind zu berücksichtigen. Dazu gehören:

  • Verkehrsleitung, Erschliessung und Parkierung für Autos, Velos und Fussgängerinnen und Fussgänger

  • Erhaltung und Aufwertung des bestehenden quartierinternen Aussen- und Grünraumes

  • Wohnraumerweiterung sowie Modernisierung des bestehenden Wohnraumangebotes

  • Möglichst schonende Praxisumsetzung für Quartierbewohnende​

Zollweiden

Der Quartierplan «Zollweiden» stammt aus dem Jahr 1980 und umfasst Gewerbeliegenschaften, Mehrfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser. Aufgrund seines Alters entspricht er nicht mehr den Ansprüchen an eine zeitgemässe Sondernutzungsplanung. Aus diesem Grund beabsichtigte die Gemeinde eine Erneuerung der Quartierplanvorschriften für die Mehrfamilienhäuser. Die Gewerbeliegenschaften sowie die Reiheneinfamilienhäuser sollten im Rahmen dieser Planungsmassnahme aus dem Quartierplanareal entlassen werden.

Der dafür notwendige Planungsprozess gestaltete sich aufgrund der vielen Beteiligten sowie deren unterschiedlichen und teilweise stark divergierenden Interessen anspruchsvoll, komplex, verhandlungs- und zeitintensiv. Während der kantonalen Vorprüfung der überarbeiteten Quartierplanvorschriften «Zollweiden» gründete die Mieterschaft der Mehrfamilienhäuser eine Interessengemeinschaft, um eine stärkere Vertretung ihrer Bedürfnisse sicherzustellen. Offene Fragen hinsichtlich der späteren baulichen Umsetzung der überarbeiteten Quartierplanvorschriften generierten im weiteren Befürchtungen über mögliche Leerkündigungen. Daraus ergab sich eine stark ablehnende Haltung der Mieterschaft gegenüber dem Planungsvorhaben.

In diesem Spannungsfeld aus unterschiedlichen Interessen, Bedürfnissen, Ängsten und Widerstand war es der Gemeinde aktuell nicht möglich, eine umsetzbare, planungsrechtliche Lösung zu finden. Aus diesem Grund entschied der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 14. Mai 2024, die Überarbeitung der Quartierplanung «Zollweiden» vorerst zu sistieren (d. h. das laufende Planungsverfahren wird abgebrochen) und nach neuen Lösungsansätzen für eine mögliche zukunftsfähige Weiterentwicklung des Quartiers zu suchen.

 

Ein möglicher Lösungsansatz für die Ertüchtigung der Quartierplanvorschriften «Zollweiden» könnte in einer bevorstehenden Gesetzesänderung auf kantonaler Ebene liegen. Diese beabsichtigt eine Vereinfachung der Aufteilung von bestehenden Quartierplanungen. Die angesprochene Gesetzesänderung unterliegt jedoch dem politischen Entscheid des Landrates und liegt somit ausserhalb der Kompetenz der Gemeinde. Mit der Inkraftsetzung der Gesetzesanpassung ist frühestens Mitte 2025 zu rechnen. Der Gemeinderat ist zuversichtlich, dass eine entsprechend veränderte Ausgangslage für eine zukünftige Weiterentwicklung des Quartiers Zollweiden Hand bietet. Es gilt aber, auch bei veränderter Ausgangslage die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse ernst zu nehmen, um eine tragfähige Lösung für das attraktive Wohnquartier zu finden.

 

Die direkt betroffenen Eigentümerschaften sowie die Bewohnerschaft des Quartiers Zollweiden wurden über den Entscheid des Gemeinderates informiert. Im Falle einer allfälligen Nachfolgeplanung wird allen Beteiligten sowie der Bevölkerung frühzeitig darüber Auskunft erteilt.

Herausforderungen

  • Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage für eine mögliche künftige Arealentwicklungsplanung

  • Durchführung eines Planungsprozesses, in den die vielen Beteiligten bzw. betroffenen Grundeigentümerschaften angemessen eingebunden und informiert werden können.

  • Verkehrserschliessung im Osten (Umgang mit der aktuell geschlossenen Aus-/Einfahrt in die unterirdische Autoeinstellhalle)

Chancen und Möglichkeiten

  • Langfristige Sicherung eines attraktiven, autofreien Wohnquartiers mit direkt angeschlossenen Einkaufsmöglichkeiten und guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr

  • Durch transparente, aktuelle und direkte Kommunikation mit allen Involvierten wird eine breite Zustimmung für ein mögliches Planungsvorhaben erreicht

Kontakt

Bauverwaltung Münchenstein

Martin Lehmann

Skyline Münchenstein
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