Obere Loog

Bild: Fadeout GmbH

Bild: Scharfsinn, Micha Eicher
Eigentümer
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Einwohnergemeinde Münchenstein
Projektstatus
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Einarbeiten Ergebnisse Öffentliche Mitwirkung Umzonung
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Verabschiedung und Veröffentlichung Mitwirkungsbericht (Dezember 2022)
Nächste Schritte
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Vorstellung der Planung in der Planungskommission
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Beschlussfassung Gemeindeversammlung
Wer hat Interesse an diesem Projekt?
Die verschiedenen Ansprüche an das Areal «Obere Loog» werden nicht nur von der Gemeinde Münchenstein als Grundeigentümerin, sondern auch von der Nachbarschaft formuliert. Gleichzeitig soll das Areal «Obere Loog» auch für eine zukünftige Baurechtsnehmerschaft attraktiv sein. Daraus lassen sich folgende Interessen für die Arealentwicklung ableiten:
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Der Schulstandort Loog soll auch zukünftig genügend Platz für Schulkinder und zeitgemässe Unterrichtsmethoden bieten (attraktiver Schulstandort).
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Funktionierendes Nebeneinander von Schule, Wohnen und Gemeindeverwaltung.
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Ein neues Wohnquartier, das in die bestehende Nachbarschaft passt
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Verkehrsleitung, Erschliessung und Parkierung für Autos, Velos und Fussgänger.
Vom Schulhausprovisorium zum Wohnquartier
Das Areal «Obere Loog» nördlich der Gemeindeverwaltung war bis 2020 Standort der provisorischen Schulpavillons. Nach dem Abriss dieser Provisorien soll der freigewordene Raum teilweise als Ergänzung bzw. Reserve für die Schulhauserweiterung Loog dienen. Der nicht benötigte Teil des Areals wird zukünftig einer Wohnnutzung zugeführt.
Im März 2021 wurde eine vereinfachte Testplanung mit drei Architekturbüros durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Bebauungsmöglichkeiten in der Regelbauweise für diverse Grundnutzungszonen (W2, W3 und W4) aufgezeigt. Die zukünftige Bebauung des Areals, soll sich an der Umgebung bzw. der Nachbarschaft orientieren und sich vor allem gut einfügen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, den Teil der «Obere Loog», der nicht für die notwendige Schulraumerweiterung benötigt wird, einer Wohnzone W3 zuzuweisen. Dafür ist eine Mutation des Zonenplanes Siedlung notwendig. Das entsprechende Planungsverfahren läuft. Zur späteren Bebauung sieht die Gemeinde Münchenstein vor, das Areal im Baurecht zu vergeben.
Mitte Januar 2022 hat der Gemeinderat die Planung zur kantonalen Vorprüfung freigegeben. Mit Erhalt des Vorprüfungsberichtes im Mai 2022 wurde dieser Verfahrensschritt abgeschlossen. Die Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung wurden in die laufende Umzonung eingearbeitet. Mitte Juni hat der Gemeinderat die Planung für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Diese wurde vom 30. Juni 2022 bis zum 2. September 2022 durchgeführt. An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2022 hat der Gemeinderat den Mitwirkungsbericht verabschiedet. Dieser steht untenstehend zur Verfügung. Die Planungsunterlagen werden entsprechend dem Mitwirkungsbericht angepasst.
Wie viel Wohnraum entsteht?
Es ist der Gemeinde ein grosses Anliegen, dass sich eine zukünftige Bebauung am Massstab der Nachbarschaft orientiert. Deshalb ist von einer massvollen Verdichtung des Quartiers auszugehen, die Platz für rund 140 Einwohnende bietet.
Was passiert mit dem Areal bis zur Bebauung?
Mit dem Abbruch der Pavillons auf dem Areal Obere Loog im Jahre 2020 entstand eine grosse Freifläche. Diese soll bis zur definitiven Bebauung, d.h. bis ca. 2025 bespielt und der Einwohnerschaft von Münchenstein zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat im Mai 2022 ein Zwischennutzungskonzept verabschiedet. Neben einer Velobahn, finden sich auf dem Areal ein Picknick Platz, eine «Wasserecke» sowie verschiedene Sitzinseln.
Herausforderungen
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Die Ermittlung des «richtigen» Platzanspruches für die zukünftig notwendige Schulraumerweiterung
Chancen und Möglichkeiten
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Aktivierung von siedlungsintern vorhandenem Potential
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Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers im Herzen von Münchenstein
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Durch die Vergabe eines Baurechtsvertrages wird eine langfristig gesicherte Einnahmequelle für die Gemeinde geschaffen.

Bild: Fadeout GmbH
