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Obere Loog

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Bild: Fadeout GmbH

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Bild: Scharfsinn, Micha Eicher

Eigentümer

  • Einwohnergemeinde Münchenstein
     

Projektstatus​

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung abgeschlossen

  • Beratung der Planung in der Planungskommission erfolgt

  • Rückweisung an Gemeindeversammlung am 18. März 2024

Nächste Schritte​

  • -

Wer hat Interesse an diesem Projekt?

Die verschiedenen Ansprüche an das Areal «Obere Loog» werden nicht nur von der Gemeinde Münchenstein als Grundeigentümerin, sondern auch von der Nachbarschaft formuliert. Gleichzeitig soll das Areal «Obere Loog» auch für eine zukünftige Baurechtsnehmerschaft attraktiv sein. Daraus lassen sich folgende Interessen für die Arealentwicklung ableiten:

  • Der Schulstandort Loog muss zukünftig genügend Platz für Schulkinder und zeitgemässe Unterrichtsmethoden bieten (attraktiver Schulstandort).

  • Funktionierendes Nebeneinander von Schule, Wohnen und Gemeindeverwaltung.

  • Ein neues Wohnquartier, das in die bestehende Nachbarschaft passt.

  • Verkehrsleitung, Erschliessung und Parkierung für Autos, Velos und Fussgänger

Vom Schulhausprovisorium zum Wohnquartier

Das Areal «Obere Loog» neben der Gemeindeverwaltung war bis ins Jahr 2020 Standort der provisorischen Schulpavillons. Nach Abbruch der Provisorien soll der freigewordene Raum einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Ein Teil der Freifläche wird als Ergänzung bzw. Reserve für den Schulstandort Loog dienen. Der dazu nicht benötigte Teil des Areals soll zukünftig einer Wohnnutzung zugeführt und im Baurecht abgegeben werden.

 

Im März 2021 wurde eine vereinfachte Testplanung mit drei Architekturbüros durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Bebauungsszenarien mit unterschiedlichen Grundnutzungszonen (W2, W3 und W4) untersucht. Die künftige Bebauung des Areals soll sich an der Umgebung bzw. der Nachbarschaft orientieren und sich gut einfügen. Die Teilfläche soll daher von einer öWA-Zone in eine Wohnzone W3 umgezont werden. Diese Umzonung ist Inhalt der vorliegenden Planungsmassnahme.

 

Mitte Januar 2022 hat der Gemeinderat die Planung zur kantonalen Vorprüfung freigegeben. Die Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung (Mai 2022) wurden danach in die Planung eingearbeitet. Mitte Juni 2022 hat der Gemeinderat die Planung für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Diese wurde vom 30. Juni 2022 bis zum 2.  September 2022 durchgeführt. Aufgrund der eingereichten Mitwirkungseingaben wurde ein Mitwirkungsbericht erarbeitet und die Planungsunterlagen entsprechend angepasst. An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2022 hat der Gemeinderat den Mitwirkungsbericht verabschiedet.

 

Nach Abschluss der öffentlichen Mitwirkung wurde für die Umzonung vorgesehene Teilfläche eine umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung erarbeitet. Dabei wurde auf Basis eines Nutzungskonzepts die voraussichtliche Rentabilität einer zukünftigen Arealentwicklung berechnet. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung hat ergeben, dass es möglich ist, auf dem Areal «Obere Loog» ein für die Gemeinde wirtschaftlich rentables Wohnangebot für ein breit gefächertes Zielpublikum zu realisieren. Die Abgabe der Teilfläche im Baurecht hat dabei einen wesentlichen positiven Einfluss auf die finanzielle Lage der Gemeinde.

 

Im Oktober 2023 wurde die Planung der Planungskommission vorgelegt. Die Kommission formulierte qualitative Anforderungen an die Planung, welche bei der späteren Ausschreibung im Rahmen der Investorensuche zu berücksichtigen sind. Der Gemeinderat ist der Empfehlung der Planungskommission gefolgt und hat die Teil-Umzonung des Areals «Obere Loog» am 19. Dezember 2023 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Die Gemeindeversammlung hat das Geschäft am 18. März 2024 behandelt. Dabei hat insbesondere der zukünftige Aussenraumbedarf einer allfälligen Schulhauserweiterung am Standort Loog Anlass zu intensiven Diskussion gegeben. Die Antworten des Gemeinderates zu den gestellten Fragen wurden seitens der Stimmberechtigten als ungenügend erachtet. Aus diesem Grund ist das Geschäft «Umzonung Obere Loog» von der Gemeindeversammlung deutlich zurückgewiesen worden.

 

Wie viel Wohnraum entsteht?

Es ist der Gemeinde ein grosses Anliegen, dass sich eine zukünftige Bebauung des Areals am Massstab der Nachbarschaft orientiert. Deshalb ist von einer massvollen Verdichtung des Quartiers auszugehen, die Platz für rund 140 Einwohnende bietet.

Was passiert mit dem Areal bis zur Bebauung?

Mit dem Abbruch der Pavillons auf dem Areal Obere Loog im Jahre 2020 entstand eine grosse Freifläche. Diese soll bis zur definitiven Bebauung, bespielt und der Einwohnerschaft von Münchenstein zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat im Mai 2022 ein Zwischennutzungskonzept verabschiedet. Neben einer Velobahn finden sich auf dem Areal ein Picknick-Platz, eine «Wasserecke» sowie verschiedene Sitzgelegenheiten.

Herausforderungen

  • Die Ermittlung des «richtigen» Platzanspruches für die zukünftig notwendige Schulraumerweiterung

Chancen und Möglichkeiten

  • Aktivierung von siedlungsintern vorhandenem Verdichtungspotenzial

  • Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers im Herzen von Münchenstein

  • Durch die Vergabe im Baurecht mittels Baurechtsvertrag wird eine langfristig gesicherte Einnahmequelle für die Gemeinde geschaffen.

Planungsbericht
Obere Loog

Mitwirkungsbericht Obere Loog

Plan

Obere Loog

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Bild: Fadeout GmbH

Bericht Wirtschaftlichkeits-prüfung

Bericht Wirtschaftlichkeits-prüfung Anhänge

Markt- und Standortanalyse
Obere Loog

Kontakt

Bauverwaltung Münchenstein

Martin Lehmann

Skyline Münchenstein
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